(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Behandlung eines Überprüfungsantrags nach § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 als Antrag auf abschließende Entscheidung nach § 41a Abs 5 S 2 Nr 1 SGB 2)
Schadensersatzklage des Fahrzeugkäufers in einem sog. Dieselfall: Einführung eines weiteren Streitgegenstandes in den Prozess; zusätzliche Ableitung des Schadensersatzbegehrens aus einer vertraglichen Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Aufspielen des Software-Updates als anderer Streitgegenstand