Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – ein die mündliche Verhandlung vorbereitender Schriftsatz mit dem Antrag das angegriffene Gebrauchsmuster nur noch im Umfang einer gegenüber der eingetragenen Fassung eingeschränkten Fassung zu verteidigen – keine teilweise Rücknahme des ursprünglich uneingeschränkt erhobenen Löschung-Widerspruchs