Vorversterben des ausgleichsberechtigten geschiedenen Eheteils im Rahmen des Versorgungsausgleichs, Verfassungsmäßigkeit der 36-Monatsfrist des § 37 Abs. 2 VersAusglG
Versorgungsausgleich: Abänderungsverfahren nach dem Tod eines Ehegatten; Prüfung der Auswirkung der Abänderung zugunsten eines Ehegatten oder Hinterbliebenen anhand einer Gesamtbetrachtung des Ausgleichsergebnisses
Versorgungsausgleich: Ende der Ehezeit bei zunächst unwirksamer Rücknahme des Scheidungsantrages und Heilung der Unwirksamkeit erst nach Stellung des Gegenantrages