Krankenversicherung, Berufung, Versicherungsnehmer, Versicherungsschein, Feststellung, Absenkung, Versicherungsbedingungen, Wirksamkeit, Klage, Vergleich, Auflage, Anforderungen, Abweichung, Versicherungsleistungen, Aussicht auf Erfolg, Sinn und Zweck, keine Aussicht auf Erfolg
Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004