Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Dänemark, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im dänischen Asylsystem, Antragsablehnung in Dänemark unschädlich, keine Abschiebungshindernisse, mögliche Erkrankungen in Dänemark behandelbar, keine andere Beurteilung durch Covid-19-Pandemie
(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Behandlung von traumatisierten, nach Deutschland geflüchteten Menschen – Ermächtigungstatbestand des § 31 Abs 1 S 2 Ärzte-ZV)