Erfolglose Beschwerde im Verfahren gegen Verwaltungsakt des Landratsamts, mit dem die Antragsteller – unter Androhung eines Zwangsgelds – verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind unter Erfüllung der Covid-19-Testpflicht regelmäßig am Schulunterricht teilnimmt
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB, Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für einen Abänderungsantrag betreffend einen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der durch das Beschwerdegericht geändert wurde