Erlass einer einstweiligen Anordnung: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl – Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG