Stattgebender Kammerbeschluss: (Rück-)Verlegung eines Strafgefangenen mit der Folge des Abbruchs einer handwerklichen Ausbildung verletzt grundrechtlich geschützten Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der Maßnahmen
Versetzung eines unfallverletzten Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit: Umfang der Bindungswirkung des Verwaltungsaktes; Bindung der Zivilgerichte an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten