Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO
Obliegenheit des Klägers zur Substantiierung seiner Klage innerhalb der Zehn-Wochen-Frist des § 6 Satz 1 UmwRG, Anforderung an den geringen Aufwand der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung im Sinne von § 6 Satz 3 UmwRG i.V.m. § 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO
Außenaufzug, Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften, Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse, Beeinträchtigung des benachbarten Denkmals (verneint)