Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Verwaltungsstreitverfahren in Bezug auf Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamthöhe von mindestens 50 m, Verweisung an den Verwaltungsgerichtshof, perpetuatio fori, Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, Garantie des gesetzlichen Richters, fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses, Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der Zuständigkeit
Soforthilfe Corona, Auslegung des Klageantrags, Rückforderung einer Soforthilfe, Anspruchsberechtigung nach ständiger Verwaltungspraxis nicht gegeben, kein Liquiditätsengpass, keine willkürliche Förderpraxis, Rechtmäßigkeit der Rücknahme und Rückforderung, kein Vertrauensschutz, keine Entreicherung, kein Anspruch auf Stundung bzw. Ratenzahlung, Einziehung keine unbillige Härte, Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen nicht entscheidungserheblich