Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen unzureichender Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und eines Gehörsverstoßes
Abschiebungsandrohung nach Ungarn für dort anerkannte Asylbewerberin – Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag fehlt bei einer abweichend von § 36 Abs. 1 AsylG festgesetzten Ausreisefrist von „30 Tagen nach unanfechtbarem Abschluss des Asylverfahrens“