Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze für die Heranziehung zu einmalig erhobenen kommunalen Beiträgen
Anspruch auf Stilllegung einer Wasserversorgungsleitung zur Wasserversorgung eines nicht an eine Versorgungsleitung angrenzenden Grundstücks, Eigentum an einer Wasserleitung zur Versorgung eines Nachbargrundstücks bei Fehlen einer dinglichen Sicherung und Leitungsverlegung durch die Grundstückseigentümer gemeinsam
Anspruch auf Stilllegung einer Wasserversorgungsleitung zur Wasserversorgung eines nicht an eine Versorgungsleitung angrenzenden Grundstücks, Eigentum an einer Wasserleitung zur Versorgung eines Nachbargrundstücks bei Fehlen einer dinglichen Sicherung und Leitungsverlegung durch die Grundstückseigentümer gemeinsam
Anspruch auf Stilllegung einer Wasserversorgungsleitung zur Wasserversorgung eines nicht an eine Versorgungsleitung angrenzenden Grundstücks, Eigentum an einer Wasserleitung zur Versorgung eines Nachbargrundstücks bei Fehlen einer dinglichen Sicherung und Leitungsverlegung durch die Grundstückseigentümer gemeinsam