Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgelegt wird, nicht aber das entsprechende Gutachten
Normenkontrolle, Nichtüberbaubare Fläche am Ortsrand, Terrasse als Nebenanlage, Abgrenzung Innen- und Außenbereich, Ungleichbehandlung von Grundstücken
Wohnungseigentum: Bildung verselbstständigter Untergemeinschaften für die Tiefgarage und die Wohngebäude in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage; Kostentragungspflicht für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Tiefgarage