Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines mit einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden volljährigen erwerbsfähigen Kindes unter 25 Jahren auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – keine Grundrechtsverletzung durch Zubilligung eines lediglich geminderten Regelbedarfs (§ 20 Abs 2 S 2 Nr 2 SGB II ) trotz Erwerbsunfähigkeit des Vaters der Betroffenen – Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes im Hinblick auf § 21 Abs 2 SGB 2 (Schwangerenmehrbedarf) unzureichend substantiiert