Medizinrecht

Strafbarkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten bei Verdacht der Beteiligung an geplanter Straftat

Aktenzeichen  2 ARs 45/10

Datum:
17.3.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 138 Abs 1 StGB
§ 138 Abs 2 StGB
Spruchkörper:
5. Strafsenat

Verfahrensgang

vorgehend BGH, 13. Januar 2010, Az: 5 StR 464/09, Beschlussnachgehend BGH, 19. Mai 2010, Az: 5 StR 464/09, Urteil

Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung steht, soweit ersichtlich, Rechtsprechung des Senats nicht entgegen. An möglicherweise entgegenstehender Rechtsprechung würde der Senat nicht festhalten.
Der Senat tritt den Erwägungen des anfragenden Senats in Rdn. 10 ff. des Beschlusses vom 13. Januar 2010 jedenfalls im Ergebnis bei. Ob die Begründung für eine (eindeutige) Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten gemäß § 138 StGB trotz fortbestehenden Tatverdachts einer Beteiligung an der geplanten Katalogtat (allein) auf die Annahme eines normativen Stufenverhältnisses oder (auch) auf konkurrenzrechtliche Überlegungen zu stützen ist, kann hierbei offen bleiben.
Rissing-van Saan                       Fischer                      Roggenbuck
                            Herr RiBGH Prof. Dr. Schmitt
                             ist wegen Urlaubs an der
                             Unterschriftsleistung gehindert.
                        Cierniak                                               Rissing-van Saan


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