Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vermögenszuordnung; Notwendigkeit des Zuordnungsantrags bei schon gegebener Grundbucheintragung; Revisionszulassung

Aktenzeichen  3 B 27/11, 3 B 27/11 (3 C 21/11)

Datum:
16.6.2011
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 8 Abs 4 S 2 VZOG
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend VG Greifswald, 9. Dezember 2010, Az: 6 A 161/07, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG entsprechend anwendbar ist, wenn der Verfügende aufgrund einer fehlerhaften Eigentumsübertragung bereits als Eigentümer im Grundbuch eingetragen war.

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