Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Verweis auf Sitzungsprotokoll

Aktenzeichen  42 S 1207/17

Datum:
31.1.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 42420
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Würzburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 540 Abs. 1 S. 2

 

Leitsatz

Der Inhalt der Entscheidungsgründe des Berufungsurteils kann nach Maßgabe von § 540 Abs. 1 S. 2 ZPO auch in das Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

18 C 718/17 2017-06-13 Urt AGWUERZBURG AG Würzburg

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 13.06.2017, Az. 18 C 718/17, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Gründe

Inhalt der Entscheidungsgründe im Sitzungsprotokoll gem. § 540 Abs. 1 S. 2 ZPO.

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