Strafrecht

Beförderung angehaltener Post des Untersuchungsgefangenen nach Rechtskraft der Verurteilung

Aktenzeichen  9 St 7/17

Datum:
22.8.2019
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 30987
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
StPO § 119 Abs. 1 S. 7

 

Leitsatz

Wird ein Schreiben des Angeklagten, mit dem dieser versucht, auf Dritte einzuwirken, nach § 119 Abs. 1 Satz 7 StPO zur Abwendung einer Verdunkelungsgefahr angehalten, ist es weiter zu befördern, wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und eine erneute Hauptverhandlung nicht mehr in Betracht kommt, da das Schreiben dann keine Verdunkelung mehr bewirken kann. (Rn. 1 – 2) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

Der Beschluss des Senats vom 12. August 2019 betreffend die Anhaltung des aus der Justizvollzugsanstalt W. ausgehenden Schreibens des Verurteilten vom 05.08.2019 an Frau S… A…-H… wird aufgehoben. Das Schreiben ist weiter zu befördern.

Gründe

Unter dem 05.08.2019 richtete der Verurteilte aus der Untersuchungshaft ein Schreiben an die im Verfahren tätige Dolmetscherin und Übersetzerin S… A…-H…, welches beim Oberlandesgericht am 07.08.2019 zur Durchführung der Briefkontrolle in Einlauf kam. Dieses Schreiben hat der Senat mit Beschluss vom 12. August 2019 nach § 119 Abs. 1 Satz 7 StPO zur Abwendung einer Verdunkelungsgefahr angehalten, da es den Versuch beinhaltet, in unlauterer Weise auf die Adressatin einzuwirken, und es deswegen als geeignet anzusehen war, die Wahrheitsermittlung im Verfahren zu erschweren.
Der genannte Beschluss war nach Bekanntwerden der Verwerfung der gegen das Urteil des Senats vom 02.08.2018 gerichteten Revision des Verurteilten durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.08.2019 (Az. 3 StR 11/19) aufzuheben. Nachdem das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist und eine erneute Hauptverhandlung in dieser Sache nicht mehr in Betracht kommt, kann das Schreiben des Verurteilten keine Verdunkelung mehr bewirken. Damit wird zugleich der Beschwerde des Verurteilten vom 20.08.2019 abgeholfen.


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