Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen beamtenrechtlichen Bescheid des Dienstherrn sowie gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Abordnung der Beschwerdeführerin an eine andere Dienststelle
Stattgebender Kammerbeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten Beschwerdeführers zum Zwecke eines Interviews erfolgreich
Armenien, Folgeantrag, Verpflichtungsklage auf Feststellung von Abschiebungsverboten, Bezugnahme auf Bescheidsgründe, Kläger in Haft bei unbekannter JVA, trotz Aufforderung keine Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, keine Ausnahme vom Erfordernis einer ladungsfähigen Anschrift