Strafrecht

Zurückweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Bayerische Landesliste der “Freien Union” zur Bundestagswahl 2009 – Fehlende Unterschrift der Versammlungsleiterin auf Mitgliederversammlungsprotokoll – partiell Verwerfung mangels Antragsberechtigung

Aktenzeichen  2 BvC 13/10

Datum:
31.1.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:cs20120131.2bvc001310
Normen:
Art 38 GG
§ 24 Abs 2 BVerfGG
§ 48 Abs 1 BVerfGG
§ 21 BWahlG
§ 27 Abs 5 BWahlG
Spruchkörper:
2. Senat

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird hinsichtlich der Beschwerdeführer zu 1. und 2. wegen fehlender Antragsberechtigung (§ 48 Absatz
1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) verworfen und bezüglich der Beschwerdeführerin zu 3. zurückgewiesen, weil die am
23. Juli 2009 beim Landeswahlleiter des Freistaates Bayern eingereichte Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung
der Bewerber für die Landesliste der Beschwerdeführerin zu 1. für den Freistaat Bayern für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag
wegen fehlender Unterschrift der Beschwerdeführerin zu 3. nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach und der Landeswahlausschuss
für den Freistaat Bayern die Landesliste deshalb zu Recht zurückgewiesen hat; im Übrigen wird gemäß § 24 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
von einer Begründung abgesehen.


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