Erbrecht ist ein individuelles Recht, das es ermöglicht, Verfügungen über Eigentum oder andere übertragbare Rechte bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers zu gestalten und gleichzeitig von solchen Verfügungen zu profitieren.
Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung einer Vormerkung für bedingten Rückübertragungsanspruch zugunsten mehrerer Berechtigter
Zur Entbehrlichkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses bei Eintragung einer Vormerkung für bedingten Rückübertragungsanspruch zugunsten mehrerer Berechtigter