Das deutsche Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch mit den Rechten der Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.12.2021 VII R 15/19 – Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO; Schuldbeitritt des direkten Vertreters nach § 48 Abs. 2 AO)