Das deutsche Insolvenzrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch mit den Rechten der Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Befugnis des Insolvenzgerichts zur Prüfung der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs
Rückgewährklage eines Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Zahlungsunfähigkeit als Indiz für den Benachteiligungsvorsatz; Forderung eines GmbH-Gesellschafters auf Bezahlung von Lizenzgebühren als einem Gesellschafterdarlehen entsprechende Forderung
Pfändung von Arbeitseinkommen: Berücksichtigung des von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten des Schuldners bezogenen Mindestelterngeldes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils
Widerruf einer Zuwendung wegen Zweckverfehlung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zuwendungsempfängers, konkrete Gefährdung des Zuwendungszwecks der Sicherung und ständigen Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bis zum Ablauf der Bindungsfrist, Ermessensausfall bezüglich des Absehens von der Geltendmachung des Zinsanspruchs