Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind Rechtsbereiche, die sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern sowie den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern befassen. Sie regeln Themen wie Mietverträge, Mieterrechte, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentumsübertragungen.