
Irreführende Gestaltung der Verkehrsschilder
Eine nicht zweckmäßige, undeutliche oder irreführende Gestaltung der Verkehrsschilder und Zeichen kann schuldmindernd wirken.
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Eine nicht zweckmäßige, undeutliche oder irreführende Gestaltung der Verkehrsschilder und Zeichen kann schuldmindernd wirken.

Da die Einschaltung eines Anwalts nicht notwendig gewesen wäre, sprach der BGH den Ersatzpflichtigen von der Erstattung frei.

Auf dem Parkplatz bei einem Unfall ohne Weiteres von einer 50:50 Schadensteilung auszugehen, ist ein verbreiteter Irrtum.

Schuldhaftes Verhalten darf nur dann verwertet werden, wenn feststeht, dass es zum entsprechenden Schaden beigetragen hat.

Manchmal muss es schnell gehen, wenn man noch pünktlich zum Anpfiff eines Fußballspiels sein will. Trotzdem gelten natürlich alle gänigen Gesetze.

Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.

Im vorliegenden Fall kollidiert ein Bus mit einem Pkw, der eine Einmündung aus einer untergeordneten Straße ansteuert.

Das Gericht wies die Klage eines Radfahrers ab, der sich gegen die Nutzungspflicht zu schmaler Radwege wandte.