
Fußgängervorrecht und Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn die Verkehrslage beiläufig analysieren.
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Die Sorgfaltspflicht verlangt, dass Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn die Verkehrslage beiläufig analysieren.

Manchmal muss es schnell gehen, wenn man noch pünktlich zum Anpfiff eines Fußballspiels sein will. Trotzdem gelten natürlich alle gänigen Gesetze.

Fahrer erhält kein Fahrverbot, aber eine Geldbuße trotz zulässigem analytischen Grenzwert des Blutserums.

Ab einem Grenzwert des Alkoholpegels von 1,1 Promille liegt bei Fahrern motorisierter Rollstühle eine Fahruntüchtigkeit vor.

Das Smartphone als Navi zu nutzen ist nicht verboten – es dabei in der Hand zu halten allerdings schon.