Baurecht
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein als Schwarzbau errichtetes Nebengebäude
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Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein als Schwarzbau errichtetes Nebengebäude
Anspruch auf eine Zuwendung, Förderpraxis, Tätigkeit in einem ambulanten Dialysezentrum
Waffenbesitzkarte, Bescheid, Beamte, Jagdschein, Widerruf, Vollziehung, Waffen, Staatsanwaltschaft, Kostenentscheidung, Frist, PKW, Nachweis, Landratsamt, Erledigung, Kosten des Verfahrens, sofortige Vollziehung, Widerruf der Waffenbesitzkarte
Ruhensbetrag, Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge, Bindungswirkung der Festsetzungen des Rentenbescheids, Entwertung der Entgeltpunkte für freiwillige Beiträge oder für beitragsfreie Zeiten (verneint)
Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von Präsenzunterricht an Schulen gem § 28b Abs 3 IfSG idF vom 22.04.2021 – Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung nicht ersichtlich
Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisung, Betäubungsmittelabhängigkeit, Jahrelang Delinquenz, Bewährungsversagen, Verwurzelung, Zumutbarkeit der (Re-)Integration in die heimatsstaatlichen Verhältnisse
Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wegen Unzuverlässigkeit, Auswechslung der Rechtsgrundlage, Wahl zum ersten (berufsmäßigen) Bürgermeister, Aufgabenerfüllung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nicht durch Nebentätigkeitsgenehmigung gewährleistet, Interessenskonflikte
Für eine Familie (Vater, Mutter und sechs Kinder im Alter zwischen 9 Monaten und 13 Jahren) ist nach derzeitigem Erkenntnisstand die beachtliche Wahrscheinlichkeit unmenschlicher Behandlung im Falle einer Rückkehr nach Griechenland als dort anerkannte Schutzberechtigte anzunehmen, soweit keine individuelle und konkrete Zusicherung Griechenlands vorliegt. Insbesondere besteht eine kritische Unterkunfts- und Versorgungssituation. Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist in diesem Fall aufzuheben., Im Falle der Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG ist die Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 AufenthG gegeben sind, ebenfalls aufzuheben, weil sie verfrüht ergangen ist., Bei Aufhebung der Abschiebungsandrohung im Falle einer Unzulässigkeitsentscheidung kann die Feststellung, dass nicht in den Herkunftsstaat des Ausländers abgeschoben werden kann, mangels verbleibendem sinnvollen Regelungsgehalt nicht isoliert bestehen bleiben.