Europarecht
Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Abschalteinrichtung im Daimler-Motor OM 651 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19
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Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige Abschalteinrichtung im Daimler-Motor OM 651 im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 – VI ZR 433/19
Ukraine und Armenien, teilweise Klageabweisung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Einreise über Mitgliedstaat der EU, Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes, interne Fluchtalternative in der Ukraine, derzeit kein offener militärischer Konflikt um die „Republik Bergkarabach“, Abschiebungsandrohung nach Armenien oder in die Ukraine, kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Verhältnisse, kein Abschiebungsverbot wegen Herzerkrankung Fallot-Tetralogie, kein Abschiebungsverbot wegen unklarer Beinschmerzen des Kindes, kein Abschiebungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie, Vater, Mutter und Geschwister in gesonderten Verfahren
Abfallbeseitigungsanordnung wegen im Freien gelagerter Altfahrzeuge
Marke, Kaufpreis, Sittenwidrigkeit, Streitwert, Zustimmung, Leistung, Klage, Feststellung, Haftung, Verfahren, Umfang, Beweisaufnahme, sittenwidrig, Fristsetzung, Kosten des Rechtsstreits, Zug um Zug, keinen Erfolg
Bescheid, Widerspruchsbescheid, Verwaltungsakt, Gemeinde, Ermessen, Zuziehung, Kostenentscheidung, Stundung, Vollstreckung, Zeitpunkt, Voraussetzungen, Sicherheitsleistung, Anspruch, Vorverfahren, Kosten des Verfahrens, falsche Angaben, unrichtige Angaben
Anhörungsrügeverfahren
Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen konkreten Überwachungsbedarfs
Erhöhung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegen Mehrfachtäter