Familienrecht
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch)
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(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines längerfristig erkrankten Kindes)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 – Kindergeld; Berücksichtigung eines längerfristig erkrankten Kindes)
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Einkommen, Angeklagte, Rechtsfolgenausspruch, Staatsanwaltschaft, Meinungsfreiheit, Berufung, Landtag, Angeklagten, Internet, Form, Berufungshauptverhandlung, Freiheitsstrafe, Beleidigung, Zeitpunkt, gefestigter Rechtsprechung
5 StR 216/21
Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Versetzung, Leistungen, Ermessensentscheidung, Italien, Berufung, Direktionsrecht, Wirksamkeit, Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen, Sozialauswahl, Ausland, tarifliche Regelung, deutsches Recht, Zeitpunkt des Vertragsschlusses