
Neuer Bußgeldkatalog – gültig ab 9. November 2021
Ab heute, 9. November 2021, ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Es wird teurer für Temposünder und Falschparker aber auch bei anderen Verstößen!

Ab heute, 9. November 2021, ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Es wird teurer für Temposünder und Falschparker aber auch bei anderen Verstößen!

Auch wenn es den Radfahrer bei einem Unfall mit einem PKW meistens schlimmer erwischt, als den PKW-Fahrer.

Radfahrer müssen auch einen Mindestabstand zu (geparkten) Autos einhalten. Dieser beträgt einen halben Meter.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine StVO-Novelle beschlossen. Das ändert sich:

Eine Pflicht zur Benutzung der Radwege muss nicht nur notwendig, sondern auch zumutbar und gefahrlos sein.

Die Tatsache, dass der Kläger bei dem Fahrradunfall keinen Helm trug, konnte ihm nicht angelastet werden.

Das Gericht wies die Klage eines Radfahrers ab, der sich gegen die Nutzungspflicht zu schmaler Radwege wandte.