Aktenzeichen M 17 K 16.1637
Datum:
22.2.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO VwGO § 86, § 146 Abs. 2
Leitsatz
Nach Rücknahme der Klage ist ein Beweisbeschluss aufzuheben. (redaktioneller Leitsatz)
Tenor
Der Beweisbeschluss vom 16. Dezember 2016 wird wegen Rücknahme der Klage am 21. Februar 2017 aufgehoben.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 146 Abs. 2 VwGO).