VerfGH Weimar: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der überlangen Dauer eines Zivilprozesses (13 Jahre) – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Entschädigungsklage gem § 198 GVG – verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Verfahrensdauer im Ausgangsverfahren