Verwaltungsrecht

Einstellung des Asylverfahrens wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht

Aktenzeichen  M 25 S 16.36063

Datum:
13.1.2017
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO VwGO § 80 Abs. 5
AsylG AsylG § 33 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1

 

Leitsatz

Tenor

I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 22. Dezember 2016 gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 16. Dezember 2016 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe

Der zulässige Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der am 22. Dezember 2016 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. Dezember 2016 anzuordnen, mit dem dieses das Asylverfahren des Antragstellers wegen Nichtbetreiben des Verfahrens eingestellt hat, ist begründet. Der Bescheid erweist sich bei summarischer Überprüfung als rechtswidrig. Die Voraussetzungen des § 33 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AsylG liegen nicht vor.
Die Antragsgegnerin hat den Antragsteller mit Schreiben vom 13. Oktober 2016 zur Anhörung geladen. Dieses Schreiben wurde dem Antragsteller ausweislich der Akte jedoch nicht zugestellt. Deshalb hat der Antragsteller keine Kenntnis vom Anhörungstermin erhalten. Die Einstellung des Asylverfahrens wegen Nichtbetreibens gemäß § 33 Abs. 1 AsylG erfolgte somit zu Unrecht. Damit erweist sich auch die Abschiebungsandrohung nach Afghanistan als rechtswidrig.
Die Antragsgegnerin trägt als unterliegender Teil die Kosten des Verfahrens, § 154 Abs. 1 VwGO.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar, § 80 AsylG.


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben