Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel, Neigungswandel, Unverzüglichkeit des Studienabbruchs bzw. Fachrichtungswechsels:, Obliegenheit rechtlich verbindlicher Konsequenzen
Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude, Vereinbarkeit der Regelungen des GlüStV und des AGGlüStV mit dem Unionsrecht, Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Einhaltung des Anpassungskonzepts, Auflösende Bedingung bei Nichteinhaltung (zulässig), Ermessensbetätigung, baulicher Verbund, Begrenzung auf 48 Spielgeräte insgesamt bzw. 8 Spielgeräte pro Halle, Verbot und Entfernung von Werbeanlagen
Entzug der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum zugegeben, eine Fahrt unter Cannabiseinfluss, vorgelegtes medizinisch-psychologisches Gutachten mit Ergebnis: fortgeschrittene Drogenproblematik, Würdigung des Gutachtens