Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Bindungswirkung einer Flüchtlingsanerkennung durch Behörden eines EU-Mitgliedsstaates im Auslieferungsverfahren als ungeklärte unionsrechtliche Frage – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen von einer EuGH-Vorlage dieser Frage ohne nachvollziehbare Begründung – Gegenstandswertfestsetzung
Berufung, Gemeinde, Zulassung, Zulassungsantrag, Abfallentsorgung, Verpflichtungsklage, Befreiung, Anschlusszwang, Abfall, Klage, Satzung, Verwaltungsgerichtshof, Schriftsatz, Unzumutbarkeit, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bedeutung der Rechtssache
Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsmittelberechtigung, Antragstellerin keine Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren, Keine versehentliche Falschbezeichnung, Keine Rubrumsberichtigung, Keine subjektive Klageänderung durch Parteiwechsel wegen Verfristung der Klage