Straßenreinigungsgebühr für Hinterlieger, öffentlich-rechtliche Reinigungs- und Sicherungspflicht stellt ausschließlich auf die Anliegereigenschaft an die Straße und nicht auf den Erschließungsvorteil ab
Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92, 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) – Zu den Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen, die gem § 145a StPO zugestellt bzw formlos mitgeteilt wurden