Auflösung und Rückforderung einer Leistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt worden war, nachträglicher Härteantrag gemäß § 25 Abs. 6 BAföG nach Ablauf von fünf Monaten nach Kenntnis der elterlichen Einkommensverhältnisse nicht unverzüglich
Notarielle Fachprüfung: Monatsfrist für Antrag auf Wiederholung der Prüfung als Ausschlussfrist; Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets; Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen
Disziplinarrechtliche Notarsache: Beurteilungsspielraum des Notars bei der Prüfung eines berechtigten Sicherungsinteresses für eine Hinterlegung von Geld auf einem Notaranderkonto