Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volks-, sunnitischer Religionszugehörigkeit, Im Asylfolgeverfahren, Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes sowie auf die Feststellung des Vorliegens von Abschiebungsverboten, Im Asylerstverfahren behauptetes HDP-Engagement und sonstiges politisches Engagement (nicht exponiert), Im Asylerstverfahren behauptete Teilnahme an Versammlungen mit PKK-Bezug und deswegen eingestelltes Strafverfahren mit noch anhängigem Rechtsmittel der Oberstaatsanwaltschaft dagegen, Im Asylerstverfahren behauptete anlasslose Ingewahrsamnahme und Vortrag eines Anwerbeversuchs als Spitzel, Im Asylerstverfahren behauptete Wehrdienstverweigerung, Im Asylfolgeverfahren vorgelegte türkische Unterlagen zu einem Strafverfahren wegen Terrorpropaganda
einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate:, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum bayerischen Normgeber
einstweiliger Rechtsschutz, gegen Verkürzung des Genesenenstatus gerichtetes Eilbegehren, Genesenenstatus, fehlende Zulässigkeit, kein Rechtsschutzbedürfnis, kein Verwaltungsaktcharakter des Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Ausstellung eines Genesenennachweises, kein subjektiver Anspruch auf Feststellung der bisherigen Dauer des Genesenenstatus durch Antragsgegner, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Antragsgegner, kein Feststellungsinteresse einer sechsjährigen Antragstellerin, Folgenabwägung