Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit BAK von 1,12 Promille, Zusatztatsachen, Nähere Prüfung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung, ärztliches Gutachten mit dem Ergebnis einer fortgeschrittenen Drogenproblematik (Cannabis und Amphetamin), Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Hohe Wahrscheinlichkeit des Obsiegens im Hauptsachverfahren (verneint), Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Sonstige Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch, Vorangegangene strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit BAK von 1,22 Promille, Zusatztatsachen:, Fehlen signifikanter Ausfallerscheinungen, Alkoholfahrt in den Tagesstunden, unfallfreie Fahrt über längere Strecke im innerstädtischen Verkehr
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) an die Ausgestaltung schiedsgerichtlicher Verfahren – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende Berücksichtigung des Öffentlichkeitsgrundsatzes