Anfechtungsklage, verkehrsrechtliche Anordnung, beidseitiges absolutes Haltverbot, Anforderung an die Feststellung der objektiven Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Darlegungslast der Straßenverkehrsbehörde, fehlerhafte Ermessensentscheidung, fehlende Bestimmtheit
Versagungsgegenklage, Geeignetheitsbescheinigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten S H.-B. und C. H.-L. H., gastronomische Leistungen untergeordnet, kein geeigneter Aufstellort
Zulässige, aber unbegründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (Zielstaat Griechenland), Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland anerkannt schutzberechtigten, alleinstehenden, gesunden, arbeitsfähigen und überdurchschnittlich qualifizierten (Sprachkenntnisse) 21-jährigen Mannes im Sinne des Art. 4 GRCh und Art. 3 EMRK bei Rückkehr nach Griechenland.