Zur Beschwerde gegen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen mit Hilfe eines durch den Betroffenen beauftragten Anwaltes bei gleichzeitiger Betreuungsführung durch einen weiteren Anwalt
Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach Vollstreckungsankündigung aufgrund Vollstreckungsersuchen einer österreichischen Behörde