Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage bzgl der Verwendung einer Videoleinwand – Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Fehlens einer den Anforderungen des § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG entsprechenden Vollmacht – zudem keine Verkennung von Grundrechten ersichtlich
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge – hier: Verteidigung gegen Anspruch auf Rückzahlung von Werklohn durch Aufrechnung mit Gegenansprüchen – Gegenstandswertfestsetzung