Europarecht

Erfolglose Gegenvorstellung

Aktenzeichen  9 C 17.1804

Datum:
5.1.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 488
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
BayBO Art. 58
VwGO § 152a

 

Leitsatz

Verfahrensgang

W 5 K 16.794 2017-09-13 Bes VGWUERZBURG VG Würzburg

Tenor

Der Gegenvorstellung wird nicht entsprochen.

Gründe

Die von den Klägerinnen gegen den unanfechtbaren Beschluss des Senats vom 2. November 2017 erhobene Gegenvorstellung hat keinen Erfolg.
Es kann dahinstehen, ob die Gegenvorstellung deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2014 – 5 B 24.14 – juris Rn. 2 m.w.N.). Die Gegenvorstellung bleibt jedenfalls deshalb ohne Erfolg, weil die Klägerinnen nicht ansatzweise dargelegt haben, dass einer der Gründe vorliegt, unter denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige Entscheidung als zulässig erachtet wird (vgl. BVerwG, B.v. 3.5.2011 – 6 K St 1.11 – juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 20.2.2017 – 5 B 56.16 – juris Rn. 3).
Im Übrigen kann entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen keine Rede davon sein, dass durch die Ablehnung der Beiladung des Freistaats Bayern durch den Beschluss des Senats vom 2. November 2017 für die Klägerinnen ein rechtsfreier Raum im Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO entstanden ist. Es steht vielmehr außer Frage, dass ein Nachbar seine materiell-rechtlichen Abwehrrechte gegen ein von der Genehmigungspflicht freigestelltes Bauvorhaben gegenüber der Bauaufsichtsbehörde mit einem Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten geltend machen und diesen Anspruch auch gerichtlich verfolgen kann (vgl. Schwarzer/König, BayBO, 4. Auflage 2012, Art. 58 Rn. 34; Taft in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2017, Art. 58 Rn. 115 ff.).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben