Europarecht

Luftverkehrsrecht; Auswahl zwischen Bodenabfertigungsdienstleistern; Revisionszulassung

Aktenzeichen  3 B 37/11, 3 B 37/11 (3 C 32/11)

Datum:
8.11.2011
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
Normen:
§ 7 BADV
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Spruchkörper:
3. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 25. Januar 2011, Az: 20 D 38/10.AK, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision kann dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Fragen zu klären, mit welchem Gewicht bei einer Auswahlentscheidung nach § 7 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) die in der vorangegangenen Ausschreibung ohne nähere Gewichtung aufgeführten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen sind und welche Bedeutung bei der Auswahlentscheidung den in der Ausschreibung als eines der Kriterien genannten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates beigemessen werden darf.


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