IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer eA: versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die zeitliche Verlegung einer Demonstration verfügt wurde – Hier: Vorabentscheidung nach § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

Aktenzeichen  1 BvQ 4/12

Datum:
27.1.2012
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:qk20120127.1bvq000412
Normen:
Art 8 Abs 1 GG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
§ 15 Abs 1 VersammlG
Spruchkörper:
1. Senat 1. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 27. Januar 2012, Az: 7 B 10102/12, Beschlussvorgehend VG Trier, 27. Januar 2012, Az: 1 L 79/12.TR, Beschluss


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