IT- und Medienrecht

Berufung, Zurückweisung, Reiseunternehmen

Aktenzeichen  3 U 146/17

Datum:
15.1.2018
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 109
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2
BGB § 651b

 

Leitsatz

Verfahrensgang

2 O 108/17 2017-08-18 Endurteil LGBAMBERG LG Bamberg

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 18.08.2017 wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückgewiesen.

Gründe

Der Senat nimmt auf seinen Hinweisbeschluss (samt) Sachverhaltsdarstellung vom 18.12.2017 Bezug. Wie der Kläger zutreffend erkannt hat, wurde ihm die Frist zur Stellungnahme eingeräumt und er darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung durch Beschluss zurückzuweisen. Die Vertauschung der Parteirollen im Beschlusstenor beruht auf einem offensichtlichen Schreibversehen.
Die klägerische Stellungnahme vom 03.01.2018, die sich mit den Senatshinweisen in der Sache nicht näher auseinandersetzt, gibt keine Veranlassung, von der dargelegten Beurteilung abzuweichen. Der Hinweis „Hin- und Rückflug werden jeweils unabhängig voneinander als Einzelflug gebucht“ in Verbindung mit dem weiteren Text („wichtige Hinweise zum Kombiflug“) steht im Einklang mit den „Bemühungen um transparente Verhältnisse im Internet“, auch wenn der Kläger sich (noch) mehr Verständnis für sein Anliegen erhofft.
Im Hinblick auf den Stand der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren betreffend die zukünftige Fassung des § 651b BGB hat sich der Kläger ebenfalls nicht mit dem Senatshinweis auseinandergesetzt, wonach bereits die Voraussetzungen für eine Einordnung der Beklagten als Reiseunternehmerin nicht dargelegt wurden.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.


Ähnliche Artikel

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbeanrufe, -emails oder -schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Der Influencer Vertrag

In den letzten Jahren hat sich Influencer Marketing einen starken Namen in der Werbebranche gemacht. Viele Unternehmen setzen auf platzierte Werbeanzeigen durch Influencer. Was jedoch zwischen Unternehmer und Influencer vertraglich im Vorfeld zu beachten ist, werden wir Ihnen im Folgenden erläutern.
Mehr lesen


Nach oben