IT- und Medienrecht

EGZPO, Sache, versehentlich

Aktenzeichen  4 U 145/18

Datum:
20.12.2021
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 55673
Gerichtsart:
OLG
Gerichtsort:
Bamberg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:

 

Leitsatz

Verfahrensgang

4 U 145/18 2021-06-21 Urt OLGBAMBERG OLG Bamberg

Tenor

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – 4. Zivilsenat – vom 21.06.2021 wird im Tenor in Ziff. 5. dahingehend berichtigt, dass es richtig lauten muss:
Die Revision der Beklagten gegen dieses Urteil wird zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Gründe

Es wurde versehentlich übersehen, die (in der Sache eindeutige) Zuständigkeitsbestimmung gem. § 7 Abs. 1 EGZPO in den Tenor aufzunehmen.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Was tun bei einer negativen Bewertung im Internet?

Kundenbewertungen bei Google sind wichtig für Unternehmen, da sich potenzielle Neukunden oft daran orientieren. Doch was, wenn man negative Bewertungen bekommt oder im schlimmsten Fall sogar falsche? Das kann schädlich für das Geschäft sein. Wir erklären Ihnen, was Sie zu dem Thema wissen sollten.
Mehr lesen

Kostenloses Streaming – Wann mache ich mich strafbar?

Sicher schauen Sie auch gerne Filme im Internet an. Dort ist die Auswahl mittlerweile so groß, dass das übliche TV-Programm für manch einen fast überflüssig wird. Unseriöse Anbieter sollte man aber lieber meiden. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.
Mehr lesen

Mangelhafte Ware beim Onlineshopping

Rund 82 Prozent der Deutschen kaufen regelmäßig im Internet ein. Häufig passiert es jedoch, dass Ware beschädigt oder falsch geliefert wird. Was sollten Sie in diesem Fall tun? Welche Rechte haben Sie? Und wie gehen Sie vor? Wir klären auf.
Mehr lesen