IT- und Medienrecht

Erfolgloser Eilantrag gegen „3G-Pflicht“ im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr (§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.11.2021) – unzureichende Antragsbegründung – Tenorbegründung

Aktenzeichen  1 BvQ 113/21

Datum:
13.12.2021
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Ablehnung einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211213.1bvq011321
Normen:
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
§ 32 Abs 1 BVerfGG
§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.11.2021
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.

Gründe

1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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