IT- und Medienrecht

Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Aktenzeichen  1 BvR 722/10

Datum:
8.9.2010
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Einstweilige Anordnung
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100908.1bvr072210
Normen:
Art 12 Abs 1 GG
§ 32 Abs 6 BVerfGG
§ 95 Abs 1 S 1 SGB 5
§ 95 Abs 6 SGB 5
Spruchkörper:
1. Senat 2. Kammer

Verfahrensgang

vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Februar 2010, Az: L 7 KA 169/09 B ER, Beschlussvorgehend SG Berlin, 20. November 2009, Az: S 83 KA 673/09 ER, Beschlussvorgehend BVerfG, 15. März 2010, Az: 1 BvR 722/10, Einstweilige Anordnungnachgehend BVerfG, 8. November 2010, Az: 1 BvR 722/10, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung
über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

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