Allgemeinverfügung (der Landeshauptstadt, München) vom 13.01.2022 zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen, Versammlungsverbot, Antragsbefugnis
Unverzügliche Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB, Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für einen Abänderungsantrag betreffend einen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der durch das Beschwerdegericht geändert wurde